Hinweis: Alle Fördersätze und Fristen in diesem Artikel geben den Rechtsstand nach der BEG-Reform vom 21.07.2026 wieder (Stand: August 2026, Quellen: KfW, BAFA). Förderkonditionen können sich jederzeit ändern, einzelne Details der Reform werden von den Förderstellen noch nachgeschärft. Verlassen Sie sich vor einer Beauftragung nie auf einen Ratgeber-Artikel, sondern auf eine geprüfte Antragsbestätigung.
1. Das Wichtigste in Kürze
Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) zahlt Selbstnutzern 2026 bis zu 70 % Zuschuss auf maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit, mit vollem Einkommensbonus bis zu 80 %. Stand: August 2026, Quelle: KfW.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 % und sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte; ab Antragstellung zum 01.08.2028 entfällt er komplett. Stand: August 2026, Quelle: KfW.
Für Q1 2027 ist angekündigt, die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 % zu senken; im Gegenzug soll ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen kommen. Stand: August 2026, Quelle: KfW.
Auch der Höchstbetrag sinkt: Ab dem 01.02.2027 reduziert sich die Grenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro. Die Heizungsförderung läuft nach aktueller Richtlinienlage zum 31.12.2030 aus. Stand: August 2026, Quelle: KfW.
Ohne dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten gibt es keine Bestätigung zum Antrag und damit keinen KfW-Zuschuss. Der Energieberater ist Fördervoraussetzung, nicht Option. Stand: August 2026, Quelle: KfW.
2. So funktioniert die KfW-458-Förderung
Die Heizungsförderung für Privatpersonen läuft seit 2024 über die KfW, nicht mehr über das BAFA. Gefördert wird der Tausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage, etwa eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Der Zuschuss setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, die addiert werden.
Wichtig zu verstehen: Die Prozentsätze beziehen sich nicht auf Ihre tatsächliche Rechnung, sondern auf die förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit sind das maximal 28.000 Euro. Was Ihre Heizung darüber hinaus kostet, tragen Sie in voller Höhe selbst.
Die drei Förderbausteine im Überblick
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für alle Antragsberechtigten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer, Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (altersunabhängig) |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 Euro; ein minderjähriges Kind senkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro |
| Obergrenze Fördersatz | max. 70 %, mit vollem Einkommensbonus 80 % | 80 % nur bei Einkommen bis 30.000 Euro (bzw. 40.000 Euro mit Familienzuschlag) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 Euro (1. WE) | Je 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6, je 8.000 Euro ab Wohneinheit 7; Maximalzuschuss 1. WE somit 22.400 Euro |
Stand: August 2026, Quelle: KfW (Merkblatt 458, Konditionen seit 21.07.2026).
Ein Beispiel zur Einordnung: Eine vierköpfige Familie mit 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rutscht durch den Familienzuschlag rechnerisch auf 35.000 Euro und erhält damit 30 % Einkommensbonus. Zusammen mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus wären das 76 %, gedeckelt auf 70 %. Genau solche Staffelungen prüfen wir im Rahmen der Fördermittelberatung für jeden Haushalt einzeln.
3. Der Countdown: Degression ab Februar 2027
Mit der BEG-Reform vom 21.07.2026 hat der Gesetzgeber einen festen Abschmelzplan beschlossen. Die Förderung verschwindet nicht über Nacht, sie wird in planbaren Schritten kleiner. Genau das macht den Zeitpunkt der Antragstellung zur wichtigsten Stellschraube Ihrer Förderquote.
Drei Mechanismen greifen parallel: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt im selben Rhythmus um je 750 Euro. Und für Wärmepumpen ist in Q1 2027 die Absenkung der Grundförderung auf 15 % angekündigt.
Degressions-Fahrplan der KfW-458-Förderung
Bis 31.01.2027
Volle Konditionen: 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, 28.000 Euro Höchstbetrag (1. WE), 30 % Grundförderung auch für Wärmepumpen.
01.02.2027
Erste Degressionsstufe: Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 %, Höchstbetrag 1. WE auf 27.250 Euro. In Q1 2027 zudem angekündigt: Wärmepumpen-Grundförderung nur noch 15 %, neuer Wertschöpfungsbonus von 15 % für EU-gefertigte Wärmepumpen.
01.08.2027
Zweite Stufe: Bonus nur noch 8 %, Höchstbetrag 26.500 Euro. Danach geht es im Halbjahrestakt weiter abwärts.
01.08.2028
Der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt für neue Anträge vollständig.
01.08.2030
Höchstbetrag der ersten Wohneinheit nur noch 22.000 Euro.
31.12.2030
Die Heizungsförderung läuft nach aktueller Richtlinienlage aus.
Stand: August 2026, Quelle: KfW. Die Änderungen für Q1 2027 (Wärmepumpen-Grundförderung, Wertschöpfungsbonus) sind angekündigt, aber noch nicht in Kraft.
Für die Praxis heißt das: Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW, nicht der Einbau. Wer seine Antragsbestätigung noch 2026 einreicht, sichert sich die aktuellen Konditionen, auch wenn die Heizung erst 2027 eingebaut wird.
4. Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Koblenz
Nehmen wir ein typisches Einfamilienhaus in Koblenz, Baujahr 1985, mit funktionierender Gasheizung. Die Eigentümer wollen auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe umstellen, Gesamtkosten laut Angebot: 32.000 Euro. Der Haushalt liegt über den Einkommensgrenzen, es gibt also keinen Einkommensbonus.
Förderfähig sind davon maximal 28.000 Euro (erste Wohneinheit). Der Unterschied zwischen einem Antrag jetzt und einem Antrag Mitte 2027 sieht so aus:
Antrag 2026 (bis 31.01.2027)
- Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Fördersatz gesamt
- 46 %
- Bemessungsgrundlage
- 28.000 Euro
- Zuschuss
- 12.880 Euro
- Eigenanteil (von 32.000 Euro)
- 19.120 Euro
Antrag Mitte 2027 (Feb. bis Juli)
- Grundförderung Wärmepumpe
- 15 % (angekündigt)
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 12 %
- Fördersatz gesamt
- 27 %
- Bemessungsgrundlage
- 27.250 Euro
- Zuschuss
- ca. 7.358 Euro
- Eigenanteil (von 32.000 Euro)
- ca. 24.642 Euro
Differenz: rund 5.500 Euro weniger Zuschuss bei gleicher Heizung.
Selbst wenn die Wärmepumpe aus EU-Fertigung stammt und der angekündigte Wertschöpfungsbonus von 15 % greift, läge der Zuschuss Mitte 2027 bei rund 11.445 Euro und damit weiterhin unter dem Wert von 2026. Stand: August 2026, Quelle: KfW; die Konditionen für Q1 2027 sind angekündigt, nicht final.
Mit Einkommensbonus fällt die Schere noch weiter auseinander. Ein Haushalt mit 30 % Einkommensbonus käme 2026 auf den Maximalsatz von 70 % und damit auf 19.600 Euro Zuschuss. Ob und in welcher Höhe Boni für Ihren Haushalt greifen, klären wir im Förder-Check über unsere Kontaktseite.
5. Die Rolle des Energieberaters: Gatekeeper der Förderung
Viele Eigentümer glauben, ein Energieberater sei eine optionale Zusatzleistung. Bei der Bundesförderung ist das Gegenteil richtig. Der KfW-Antrag setzt eine Bestätigung zum Antrag (BzA) voraus, und die darf nur ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen ausstellen.
Ohne diese Bestätigung existiert Ihr Antrag im KfW-Portal schlicht nicht. Gleiches gilt für BAFA-Einzelmaßnahmen und den KfW-Kredit 261: Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist dort ausdrückliche Fördervoraussetzung. Der Berater ist Gatekeeper, nicht Option.
Was der Berater über den Antrag hinaus bringt
Prüfung, ob die geplante Anlage die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllt, bevor Sie unterschreiben.
Reihenfolge-Strategie: Erst Antrag, dann Auftrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Förderanspruch.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP): Er bringt bei BAFA-Einzelmaßnahmen 5 Prozentpunkte Bonus und verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Seit dem 21.07.2026 wird der Bonus nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 Euro gewährt.
Kombination der Programme: Heizung über die KfW, Dämmung über das BAFA, Baubegleitung mit 50 % Zuschuss obendrauf.
Wie ein iSFP entsteht, was er kostet und wann er sich rechnet, erklären wir ausführlich auf der Seite Sanierungsfahrplan (iSFP). Stand: August 2026, Quelle: BAFA/KfW.
6. BAFA-Einzelmaßnahmen als Ergänzung
Die Heizung ist selten die einzige Baustelle. Für Dämmung von Dach, Fassade und Geschossdecken, neue Fenster, Außentüren und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist das BAFA zuständig. Der Grundfördersatz liegt hier bei 15 % der förderfähigen Kosten.
Interessant wird die Kombination mit dem iSFP: Der Bonus von 5 Prozentpunkten und vor allem die Verdopplung der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr machen aus einer kleinen Förderung eine große. Ohne iSFP sind maximal 4.500 Euro Zuschuss pro Jahr drin, mit iSFP bis zu 12.000 Euro.
Zu beachten seit der Reform: Der iSFP-Bonus wird nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro gewährt, die Verdopplung der Kostengrenze bleibt davon unberührt. Wer Heizungstausch (KfW) und Hüllenmaßnahmen (BAFA) geschickt kombiniert, schöpft beide Töpfe parallel aus. Stand: August 2026, Quelle: BAFA.
7. Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative
Nicht jeder schafft den Antrag vor Vorhabensbeginn, und manche Maßnahme läuft ohne Förderantrag an. Für diese Fälle gibt es den Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG: 20 % der Kosten energetischer Maßnahmen am selbstgenutzten, über 10 Jahre alten Wohngebäude werden über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt, das entspricht 200.000 Euro Aufwendungen. Besonders relevant: Die Kosten des Energieberaters sind abweichend zu 50 % direkt von der Steuerschuld abziehbar, wenn ein BAFA-zugelassener Berater mit planerischer Begleitung beauftragt wird.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen: Wer für eine Maßnahme BAFA- oder KfW-Zuschüsse erhält, kann dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich über § 35c absetzen. Welcher Weg für Sie günstiger ist, hängt von Fördersatz, Einkommen und Steuerlast ab; das rechnen wir im Rahmen der Fördermittelberatung durch. Stand: August 2026, Quelle: § 35c EStG.
8. Häufige Fragen zur Heizungsförderung
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
Die KfW-Förderung 458 besteht aus 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und einem Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % je nach Haushaltseinkommen. Gedeckelt ist der Satz bei 70 %, mit vollem Einkommensbonus bei 80 %. Förderfähig sind maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, der Maximalzuschuss liegt damit bei 22.400 Euro. Stand: August 2026, Quelle: KfW.
Bis wann muss ich beantragen, um den vollen Klimageschwindigkeitsbonus zu erhalten?
Die 16 % gelten für Anträge bis einschließlich 31.01.2027. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte, ab dem 01.08.2028 entfällt er ganz. Parallel sinkt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht des Einbaus. Stand: August 2026, Quelle: KfW.
Brauche ich für die Heizungsförderung einen Energieberater?
Ja. Ohne die Bestätigung zum Antrag (BzA) eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens lässt sich der KfW-Antrag nicht stellen. Der Experte prüft dabei auch die technischen Fördervoraussetzungen der geplanten Anlage. Stand: August 2026, Quelle: KfW.
Kann ich die Heizungsförderung mit dem iSFP-Bonus kombinieren?
Der iSFP-Bonus gilt nicht für die KfW-458-Förderung, sondern für BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Dort bringt er 5 Prozentpunkte und verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Heizungstausch über die KfW und Dämmung über das BAFA lassen sich parallel fördern. Stand: August 2026, Quelle: BAFA/KfW.
Was mache ich, wenn ich keine BEG-Förderung beantragt habe?
Dann bleibt der Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % der Kosten (bis 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt) werden über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen, Energieberaterkosten sogar zu 50 %. Voraussetzung: selbstgenutztes, über 10 Jahre altes Wohngebäude und keine Förderung derselben Maßnahme über BAFA oder KfW. Stand: August 2026, Quelle: § 35c EStG.
Dipl.-Ing. Patrik Brings
dena-zertifizierter Gebäude-Energieberater und Geschäftsführer der Brings Energieberatung Koblenz GmbH. Berät Eigentümer in Koblenz und der Region zu Sanierungsfahrplan, Fördermitteln und Baubegleitung. Artikel veröffentlicht am 29.08.2026.
