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Kooperation für Handwerksbetriebe: mehr Förderung für Ihre Kunden, größere Aufträge für Sie

Wenn Ihr Kunde vor der Angebotserstellung einen individuellen Sanierungsfahrplan bekommt, verdoppelt sich seine förderfähige Kostenobergrenze von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Aus einem Angebot, das am Preis scheitert, wird eines, das er sich leisten kann.

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Das Problem kennen Sie besser als wir

Ein Eigentümer ruft an, weil die Heizung raus muss oder die Fassade nicht mehr trägt. Sie fahren hin, nehmen auf, kalkulieren sauber und schicken ein Angebot, hinter dem Sie stehen können. Dann holt der Kunde zwei weitere Angebote ein und entscheidet nach der Endsumme.

Was danach passiert, ist in fast jedem Betrieb dasselbe. Es wird nachverhandelt, und gestrichen werden genau die Positionen, die Ihre Arbeit gut machen: die stärkere Dämmung, das bessere Fenster, der hydraulische Abgleich, die vernünftige Ausführung am Detail. Übrig bleibt ein Auftrag, der kleiner ist, als er sein müsste, und ein Ergebnis, das Sie ungern fotografieren.

Der Punkt dabei: Das Budget des Kunden ist nicht wirklich zu klein. Es ist nur nicht ausgeschöpft. In den allermeisten Fällen liegt zwischen dem, was der Kunde zu zahlen bereit ist, und dem, was er sich mit voller Förderung leisten könnte, ein fünfstelliger Betrag.

Preiskampf statt Fachgespräch

Drei Angebote nebeneinander, und der Kunde vergleicht die Endsumme, weil er die technischen Unterschiede nicht bewerten kann. Ihre saubere Kalkulation sieht dann teuer aus, obwohl sie nur ehrlich ist.

Qualität fliegt zuerst raus

Beim Nachverhandeln fallen Dämmstärke, Fensterqualität und Nebenleistungen weg. Der Preis stimmt danach, die Wirkung am Gebäude nicht mehr, und in fünf Jahren ist Ihr Betrieb derjenige, der es erklären darf.

Entscheidung wird vertagt

Viele Kunden entscheiden am Ende gar nicht, weil sie die Förderlage nicht überblicken und Angst vor einem Fehler haben. Ihr Aufmaß, Ihre Kalkulation und Ihre Fahrtzeit sind dann umsonst gewesen.

Die Mechanik: ein Dokument vor Ihrem Angebot verändert die Rechnung

Bei BEG-Einzelmaßnahmen gilt eine Obergrenze für die förderfähigen Kosten. Ohne individuellen Sanierungsfahrplan liegt sie bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Mit iSFP verdoppelt sie sich auf 60.000 Euro. Zusätzlich gibt es auf Maßnahmen, die im Fahrplan empfohlen sind, fünf Prozentpunkte iSFP-Bonus auf die Grundförderung von 15 Prozent.

Entscheidend ist die Reihenfolge. Der Fahrplan muss vorliegen, bevor der Auftrag vergeben und der Förderantrag gestellt wird. Deshalb ist der wirksamste Moment für die Empfehlung nicht nach der Auftragserteilung, sondern davor: im Erstgespräch, wenn Sie ohnehin über Umfang und Budget sprechen. Wie der Fahrplan im Detail entsteht, steht auf unserer Seite zumindividuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Rechenbeispiel: Fassadendämmung, geplantes Volumen 30.000 Euro

Ein Eigentümer eines Einfamilienhauses lässt die Fassade dämmen und hat dafür rund 30.000 Euro eingeplant. Beide Spalten zeigen dieselbe Maßnahme, einmal ohne und einmal mit vorher erstelltem Sanierungsfahrplan.

Vergleich der BEG-Förderung einer Fassadendämmung ohne und mit individuellem Sanierungsfahrplan
PositionOhne iSFPMit iSFP
Förderfähige Kosten je Wohneinheit30.000 €60.000 €
Fördersatz15 %15 % + 5 % iSFP-Bonus
Zuschuss bei 30.000 € Auftragswert4.500 €4.500 €
Zuschuss, wenn der Kunde auf 60.000 € aufstockt4.500 €10.500 €
Möglicher Auftragsumfang bei gleichem Eigenanteil25.500 € Eigenanteilrund 36.000 € Leistung

Die letzte Zeile ist die entscheidende. Der Kunde hat sich innerlich auf einen Eigenanteil von gut 25.000 Euro eingestellt. Ohne Fahrplan bekommt er dafür eine Leistung von 30.000 Euro. Mit Fahrplan reicht derselbe Eigenanteil für rund 36.000 Euro Leistung, weil der Zuschuss auf die höhere Bemessungsgrundlage wirkt. Diese rund 6.000 Euro Differenz sind genau die Positionen, die sonst in der Nachverhandlung gestrichen werden.

Schöpft der Kunde die Obergrenze ganz aus, verschiebt sich das Bild noch deutlicher: 60.000 Euro Auftragswert bei 10.500 Euro Zuschuss bedeuten 49.500 Euro Eigenanteil für die doppelte Leistung. Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten gilt die Grenze je Einheit, dort multipliziert sich der Effekt entsprechend.

Stand 08/2026, vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Nebenkosten, Baubegleitung und weitere Boni. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 wird der 5-Punkte-Bonus auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro je Wohneinheit gewährt. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien von BAFA und KfW. Wir prüfen die aktuellen Konditionen für jedes Vorhaben einzeln.

Ihre drei Kernvorteile

Was für Ihren Betrieb dabei herauskommt, lässt sich auf drei Punkte zusammenziehen.

Kunden mit Budget für Qualität

Ein Kunde mit gesicherter Förderung diskutiert nicht mehr über die letzten drei Prozent, sondern über den richtigen Aufbau. Sie können anbieten, was fachlich sinnvoll ist, statt vorauseilend zu sparen. Das verschiebt das Gespräch vom Preis zurück auf die Ausführung, und dort sind Sie stark.

Langfristige Auftragsstabilität

Der Sanierungsfahrplan bildet bis zu 15 Jahre ab und schlägt eine Reihenfolge vor. Aus einem einmaligen Auftrag wird damit eine Abfolge geplanter Maßnahmen, und Ihr Betrieb ist der, der beim nächsten Schritt schon im Haus war. Für Kapazitätsplanung und Auslastung ist das mehr wert als jede Anzeige.

Starke Partnerschaft, null Zusatzkosten

Die Erstellung des Sanierungsfahrplans, die Förderberatung und die Antragstellung übernehmen wir. Ihr Betrieb setzt um. Für Sie fällt weder eine Gebühr noch eine Provision an, und Sie müssen weder Förderrichtlinien lesen noch Formulare ausfüllen.

Für welche Gewerke sich das besonders lohnt

Grundsätzlich profitiert jeder Betrieb, dessen Leistung förderfähig ist. Bei diesen fünf Gewerken ist der Hebel in der Praxis am größten.

SHK und Heizungsbau
Beim Heizungstausch liegt die Förderung über die KfW 458 bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, je nach Bonus-Kombination und Einkommenssituation. Der Sanierungsfahrplan klärt vorher, ob die Gebäudehülle eine Wärmepumpe überhaupt trägt und welche Vorlauftemperatur realistisch ist. Das schützt Sie vor der überdimensionierten Anlage und dem Reklamationsgespräch im zweiten Winter. Details zur aktuellen Lage stehen im Ratgeber zurHeizungsförderung 2026/2027.
Dachdecker
Dach- und Obergeschossdeckendämmung sind als BEG-Einzelmaßnahme mit 15 Prozent förderfähig, mit iSFP-Bonus entsprechend höher. Weil ein Dach ohnehin nur alle paar Jahrzehnte angefasst wird, entscheidet der Moment über die nächsten dreißig Jahre. Mit verdoppelter Kostenobergrenze wird aus der Minimaldämmung die Ausführung, die den U-Wert wirklich erreicht.
Fensterbau
Fenstertausch ist der Klassiker, bei dem Kunden aus Budgetgründen nur die Hälfte der Öffnungen machen lassen. Mit gesicherter Förderung wird häufig das ganze Haus möglich, inklusive Rollladenkästen und Haustür. Der iSFP liefert Ihnen zusätzlich die Anforderungswerte, die für die Förderfähigkeit eingehalten werden müssen.
Stuckateur und Fassade
Fassadendämmung ist die Maßnahme, bei der die 30.000-Euro-Grenze am schnellsten erreicht ist, gerade bei größeren Baukörpern oder Mehrfamilienhäusern. Genau hier wirkt die Verdopplung auf 60.000 Euro je Wohneinheit am stärksten. Dazu kommt, dass Detailpunkte wie Laibungen und Sockel bei knappem Budget zuerst gestrichen werden und später als Wärmebrücke zurückkommen.
Elektro und Photovoltaik
Anlagentechnik, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und die Einbindung von Wärmepumpe, Speicher und Ladepunkt gehören in eine gemeinsame Planung. Der Sanierungsfahrplan legt die Reihenfolge fest, sodass Leitungsführung und Zählerplatz nur einmal angefasst werden müssen. Für Sie heißt das größere, zusammenhängende Aufträge statt drei Einzeleinsätzen in fünf Jahren.
Energetische Sanierung eines Wohngebäudes durch Handwerksbetriebe in Koblenz

Warum ohne Energieberater keine Förderung fließt

Das ist keine Marktbehauptung, sondern Förderrecht. Für BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik verlangen BAFA und KfW die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt wird. Diese Liste wird von der dena betreut, und wer nicht darin steht, kann die erforderliche Bestätigung nicht ausstellen.

Bestätigung zum Antrag und zum Nachweis

Praktisch läuft es so: Vor der Auftragsvergabe erstellt der Experte die Bestätigung zum Antrag und beschreibt darin die geplante Maßnahme mit den technischen Anforderungen. Erst damit kann der Antrag gestellt werden. Nach der Umsetzung folgt die Bestätigung nach Durchführung, die Grundlage für die Auszahlung ist. Fehlt eines der beiden Dokumente, gibt es kein Geld, unabhängig davon, wie gut gebaut wurde.

Für Ihren Betrieb ist das eine gute Nachricht, solange der Experte früh im Prozess sitzt. Denn wer die Bestätigung schreibt, definiert auch die technischen Anforderungen, an denen sich die Ausführung messen lassen muss. Ein Betrieb, der ordentlich arbeitet, gewinnt dadurch, weil Billigausführung an dieser Stelle sichtbar wird.

Wir bauen nicht, wir bewerten

Als Energieeffizienz-Experten sind wir zur Unabhängigkeit verpflichtet und führen selbst keine Bauleistungen aus. Wir verkaufen keine Anlagen, keine Dämmstoffe und keine Fenster. Diese Trennung ist Voraussetzung dafür, dass unsere Bestätigungen anerkannt werden, und sie ist gleichzeitig der Grund, warum eine Zusammenarbeit mit ausführenden Betrieben für uns kein Interessenkonflikt ist, sondern der Normalfall. Einen Überblick über die weiteren Partnermodelle finden Sie auf der Partnerübersicht.

Patrik Brings, dena-zertifizierter Gebäude-Energieberater aus Koblenz

Patrik Brings

Dipl.-Ing., in der Expertenliste des Bundes geführt

Sie haben ein Projekt, bei dem Förderung im Spiel ist, und wollen wissen, ob sich die Einbindung lohnt? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie kurz, um welches Gewerk und welches Gebäude es geht. Die Einschätzung kostet Sie nichts.

  • Kostenfrei, ohne Vertragsbindung
  • Rückmeldung binnen 48 Stunden
  • Wir führen keine Bauleistungen aus

So läuft die Zusammenarbeit in fünf Schritten

Vom ersten Telefonat bis zum abgerechneten Auftrag. Ihr Aufwand beschränkt sich auf Schritt eins und zwei.

  1. 1

    Sie sprechen den iSFP im Erstgespräch an

    Zwei Sätze genügen: Mit einem geförderten Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Förderobergrenze, und wir kennen jemanden, der das macht. Mehr müssen weder Sie noch Ihre Monteure erklären. Auf Wunsch bekommen Sie dafür eine kompakte Unterlage, die Sie direkt weitergeben können.

  2. 2

    Kurze Übergabe an uns

    Ein Anruf oder eine Mail mit Name, Adresse und geplanter Maßnahme reicht. Alternativ gibt der Kunde die Nummer selbst weiter. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei ihm und halten Sie darüber im Bild, ohne dass Sie nachfassen müssen.

  3. 3

    Gebäudeaufnahme und Sanierungsfahrplan

    Wir stellen zuerst den BAFA-Antrag für die Beratung, nehmen das Gebäude vor Ort auf, in der Regel mit 3D-Laserscan, und erstellen den iSFP mit Maßnahmenpaketen, Kosten, Einsparung und Förderung. Der Kunde bekommt Fahrplan und Umsetzungshilfe, Letztere enthält die technischen Vorgaben für die ausführenden Betriebe.

  4. 4

    Sie kalkulieren auf gesicherter Grundlage

    Jetzt erstellen Sie Ihr Angebot, und zwar auf Basis der im Fahrplan definierten Anforderungen und mit einem Kunden, der weiß, welcher Zuschuss auf welchen Betrag fließt. Die Bestätigung zum Antrag stellen wir passend zu Ihrem Angebot aus, bevor der Auftrag vergeben wird.

  5. 5

    Umsetzung, Nachweis, Auszahlung

    Sie bauen. Wir übernehmen auf Wunsch die Baubegleitung, die selbst mit 50 Prozent bezuschusst wird, maximal 2.500 Euro beim Einfamilienhaus, und erstellen nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung. Der Kunde hat einen Ansprechpartner für Technik und einen für Förderung, und keiner von beiden muss dem anderen etwas erklären.

Stand 08/2026. Förderhöhen und Deckelungen richten sich nach den jeweils gültigen Richtlinien von BAFA und KfW.

Was Sie nicht tun müssen

Die häufigste Rückfrage aus Betrieben ist nicht, was die Kooperation bringt, sondern was sie kostet. Antwort: nichts, in jeder Hinsicht.

Keine Vertragsbindung

Es gibt nichts zu unterschreiben, keine Laufzeit, keine Mindestzahl an Fällen und keine Exklusivität. Sie arbeiten weiter mit allen Energieberatern zusammen, mit denen Sie bisher zusammenarbeiten. Wenn es nicht passt, hört es einfach auf.

Keine Vermittlungsgebühr

Weder zahlen Sie an uns noch wir an Sie. Als Energieeffizienz-Experten dürfen wir Empfehlungen nicht vergüten lassen, und wir wollen es auch nicht. Honoriert wird ausschließlich die Beratungsleistung beim Endkunden.

Kein Mehraufwand im Betrieb

Keine Formulare, keine Richtlinien, keine Schulungspflicht. Ihr Anteil sind zwei Sätze im Kundengespräch und eine kurze Übergabe. Antrag, Nachweise und Kommunikation mit BAFA und KfW laufen bei uns.

Timing

Ab Februar 2027 wird es schlechter, und das ist Ihr Argument

Die Heizungsförderung ist auf Degression angelegt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich, und die Grundförderung für Wärmepumpen fällt im ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent. Wer heute beantragt, rechnet mit besseren Konditionen als jemand, der im Sommer 2027 anfängt.

Für Ihre Angebote ist das ein Argument, das keine Rabattschlacht braucht. Sie müssen den Preis nicht senken, um Dringlichkeit zu erzeugen. Sie zeigen dem Kunden schlicht, dass dieselbe Maßnahme in einem Jahr mehr Eigenanteil kostet, weil der Zuschuss kleiner geworden ist. Das verschiebt Entscheidungen nach vorne, ohne dass Sie an der Marge drehen.

Wichtig ist dabei die Reihenfolge: Der Sanierungsfahrplan muss vor der Antragstellung vorliegen, und ein iSFP braucht seine Zeit. Wer im Herbst noch mit gesicherter Förderung beauftragen will, sollte die Beratung nicht erst im Spätsommer starten.

Stand 08/2026. Angaben zur Degression nach den derzeit veröffentlichten Förderbedingungen, Änderungen durch den Gesetz- und Richtliniengeber sind möglich.

Was sich wann ändert

  • 01.02.2027Der Klimageschwindigkeitsbonus beginnt zu sinken und wird danach halbjährlich weiter reduziert.
  • Q1 2027Die Grundförderung für Wärmepumpen fällt auf 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • laufendFördermittel sind an Haushaltsbudgets gebunden und können angepasst werden. Ein bewilligter Antrag ist die einzige belastbare Größe.
Ratgeber Heizungsförderung 2027

Was Handwerkspartner berichten

Zwei Rückmeldungen aus Betrieben, die seit einiger Zeit mit uns arbeiten.

„Die Partnerschaft hat unseren Betrieb auf ein anderes Level gehoben. Wir diskutieren mit Kunden nicht mehr über den Preis, sondern über die Ausführung. Wenn die Förderung vorher geklärt ist, bleibt im Angebot stehen, was fachlich richtig ist."

Handwerkspartner aus der Region KoblenzKooperationspartner seit 2024

„Unsere Auftragsvolumina haben sich spürbar gesteigert, ohne dass wir mehr Kunden brauchen. Aus dem Fenstertausch wird der komplette Fenstertausch, weil der Kunde weiß, was er zurückbekommt. Und für uns ändert sich am Ablauf fast nichts."

Handwerkspartner aus dem Raum NeuwiedKooperationspartner seit 2025

Häufige Fragen von Handwerksbetrieben

Kostet mich die Kooperation etwas?

Nein. Für Ihren Betrieb entstehen keine Kosten: keine Aufnahmegebühr, keine Lizenz, kein Netzwerkbeitrag und keine Provision. Honoriert wird ausschließlich die Beratungsleistung beim Endkunden. Beim iSFP bezuschusst das BAFA davon 50 Prozent des Honorars, maximal 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Stand 08/2026.

Muss ich Kunden abgeben?

Nein. Die Kundenbeziehung bleibt bei Ihnen. Wir übernehmen Energieberatung, Sanierungsfahrplan und Förderanträge, führen aber keine Bauleistungen aus und vermitteln Ihre Kunden auch nicht an andere Betriebe weiter. Sie bleiben ausführender Betrieb und Ansprechpartner für die Umsetzung.

Wie schnell liegt ein iSFP vor?

Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden beim Kunden. Die Gebäudeaufnahme vor Ort dauert meist ein bis zwei Stunden, danach folgen Bilanzierung, Maßnahmenplanung und Erstellung der iSFP-Dokumente. Vom Vor-Ort-Termin bis zur Übergabe vergehen in der Regel wenige Wochen. Den genauen Zeitrahmen stimmen wir vorab ab, da er von Auftragslage und Gebäudekomplexität abhängt.

Was ist, wenn mein Kunde schon einen Energieberater hat?

Dann bleibt es dabei. Wichtig ist nur, dass überhaupt ein in der dena-Expertenliste geführter Energieeffizienz-Experte eingebunden ist, denn ohne dessen Bestätigung zum Antrag fließt bei der BEG kein Zuschuss. Betreut ein Kollege den Fall bereits, klären wir kurz den Stand und halten uns heraus. Wir drängen uns nicht in laufende Beratungen.

Bekomme ich Aufträge vermittelt?

Wir versprechen keine Auftragsvermittlung, denn eine zugesagte oder vergütete Weitergabe wäre mit unserer Rolle als unabhängige Energieeffizienz-Experten nicht vereinbar. In der Praxis fragen Eigentümer nach der Beratung regelmäßig nach ausführenden Betrieben. Dann nennen wir die, deren Arbeit wir kennen und für gut halten. Diese Reihenfolge richtet sich nach Qualität, nicht nach Gegenleistung.

Wie fange ich an?

Mit einem Telefonat unter 0261 450 999 07 oder dem Formular auf dieser Seite. Danach folgt ein kurzes Kennenlernen in Ihrem Betrieb, ein Briefing für Ihr Team, das keine halbe Stunde dauert, und ein erster gemeinsamer Kundenfall. Es gibt keinen Vertrag zu unterschreiben und keine Kündigungsfrist.

Kooperation anfragen

Schreiben Sie uns kurz, welches Gewerk Sie ausführen und wo Ihr Betrieb arbeitet. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden zurück und besprechen einen konkreten Fall aus Ihrem Auftragsbestand. Wenn danach klar ist, dass es nichts bringt, sagen wir das auch.

Patrik Brings, dena-zertifizierter Gebäude-Energieberater in Koblenz

Patrik Brings

dena-zertifizierter Gebäude-Energieberater, ENERDOMO Koblenz

0261 450 999 07
dena, Deutsche Energie-AgenturEintrag in der Expertenliste für Förderprogramme des BundesGIH Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker

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Patrik Brings, dena-zertifizierter Gebäude-Energieberater aus Koblenz

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